Bevor der Steinbruch erweitert werden kann, müssen die erforderlichen planungsrechtlichen Voraussetzungen vorliegen und eine Genehmigung für die Betriebserweiterung erteilt werden.
Für die geplante Erweiterung des Steinbruchs mit 46 ha und die 40 ha und 400m hohe große Halde muss der Regionalplan vorher entsprechend geändert werden. Für die Änderung des Regionalplanes ist der Regionalrat zuständig. Das erforderliche Verfahren führt die Bezirksregierung in Arnsberg durch.
Das Verfahren zur Neuaufstellung hat begonnen (Neuaufstellung des Räumlichen Teilplans für Märkischen Kreis, Kreis Olpe und Kreis Siegen-Wittgenstein).
Die Stadt Balve wird bis Ende Februar 2020 von der Bezirksregierung Arnsberg zu ihren Entwicklungsperspektiven und Wünschen befragt werden. Daher haben wir den Bürgermeister und die Fraktionsvorsitzenden mit Schreiben vom 28.10.2019 aufgefordert, sich gegen die Steinbrucherweiterung und die Aufschüttung der Halde zu positionieren. Hierzu haben wir ein Schreiben verfasst, das Sie untenstehend downloaden können.
Erläuterung
Bisher konnten die Bürgermeister und die Ratsmitglieder kaum etwas unternehmen, weil die Abgrabungen in bereits genehmigten Flächen vorgenommen wurden. Grundlage war der FLNP aus den 70er / 80er Jahren.
Dies ist nun völlig anders. Hier geht es um die Umwandlung von Waldfläche in Abgrabungsfläche. Es gibt keinen genehmigten Plan – jetzt können alle etwas tun.
Neben einer Änderung des Regionalplanes, muss auch die Betriebsgenehmigung erweitert werden. Hierfür ist der Märkische Kreis zuständig.
Der Märkische Kreis hat aus unserer Sicht – ohne planungsrechtliche Grundlage – bereits mit der Durchführung des Scopingtermines (hier wird der Umfang der Umweltverträglichkeitsprüfung für ein Planfeststellungsverfahren festgelegt) am 08.07.2019 mit dem Verfahren begonnen.
Unser Stellungnahme zum Scoping-Termin finden Sie ebenfalls untenstehend zum Download.